FAQ - oft gestellte Fragen
FÜHRERSCHEIN AB 17
Im Rahmen des Modellversuchs “Begleitetes Fahren ab 17 Jahren” ist es seit dem 01.10.2006 auch in Hessen möglich, das Führen von PKWs in Begleitung zu beantragen.
Wer darf Begleitperson sein?
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz eines deutschen oder EU-Führerscheins sein, darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben und muss vom Erziehungsberechtigten akzeptiert werden.
Weitergehende Informationen erhältst Du in der Fahrschule oder unter www.fuehrerschein.ab17.info
ANMELDUNG UND FÜHRERSCHEIN-ANTRAG
Wann und wo kann ich mich anmelden?
In unseren Fahrschulen in Bad Homburg oder Friedrichsdorf. Oder direkt online!
Was muß ich zur Anmeldung in der Fahrschule mitbringen?
Deinen Personalausweis oder Reisepass.
Wann kann ich mit der Führerscheinausbildung anfangen?
Sechs Monate vor dem 18. Geburtstag oder sechs Monate vor dem 17. Geburtstag beim “Führerschein ab 17”.
Welche Unterlagen benötige ich für den Führerschein-Antrag?
- Das Antragsformular (erhältst Du in der Fahrschule)
- Einen Sehtest (kannst Du bei jedem Optiker oder Augenarzt machen)
- Eine Bescheinigung über “Sofortmaßnahmen am Unfallort” (Termine und Adressen gibt es in der Fahrschule oder hier)
- Ein biometrisches Passfoto
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
Beim “Führerschein ab 17” benötigst Du außerdem:
- Einen Zusatzantrag “Begleitetes Fahren”, sowie ein Beiblatt pro Begleitperson (erhältst Du in der Fahrschule oder als Download beim Landratsamt des Hochtaunuskreises).
- Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen, bzw. Karteikartenabschriften, wenn die Führerscheine von einer anderen Verwaltungsbehörde ausgestellt wurden.
THEORETISCHER UNTERRICHT
Wie oft muß ich am theoretischen Unterricht teilnehmen?
Gesetzlicher Mindestunterricht ist 12 x allgemeiner Unterricht und 2 x klassenspezifischer Unterricht. Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis sind es 6 x allgemeiner Unterricht und 2 x klassenspezifischer Unterricht.
Bei Vorbesitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist kein Unterricht vorgeschrieben. Selbstverständlich kannst Du (ohne Mehrkosten!) bis zum Ende Deiner Ausbildung am Unterricht teilnehmen.
Wie oft, wann und wo findet der theoretische Unterricht statt?
Siehe unsere Standorte in Bad Homburg und Friedrichsdorf.
Was passiert, wenn ich ein Thema versäume?
Das ist kein Problem, da der Gesetzgeber nur die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden vorschreibt, nicht aber die Themen, die besucht werden müssen (Ausnahme: der klassenspezifische Unterricht).
PRAKTISCHER UNTERRICHT
Wieviele Fahrstunden muß ich machen?
Die Anzahl der “normalen” Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben. Sie hängt vom “Können” des Fahrschülers ab.
Die Anzahl der “Sonderfahrten” ist gesetzlich geregelt, d.h. mindestens
- 180 Minuten Autobahnfahrt,
- 225 Minuten Überlandfahrt und
- 135 Minuten Beleuchtungsfahrt.
Bei Vorbesitz einer ausländischen Fahrerlaubnis ist kein praktischer Unterricht vorgeschrieben.
Wie oft und wann findet der praktische Unterricht statt?
Je nach Zeit des Fahrschülers. Gefahren wird an 6 Tagen in der Woche, von Montag bis Samstag.
Mit welchem Fahrzeug wird gefahren?
Die Ausbildung und Prüfung findet auf dem gleichen Fahrzeug statt! Siehe unsere Fahrzeuge.
Kann ich auch auf einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe lernen?
Ja, ein Opel Zafira mit Automatik-Getriebe steht Dir zur Verfügung.
FÜHRERSCHEINPRÜFUNG
Wann darf ich meine Prüfung machen?
Die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag.
Die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag.
Wie oft finden Prüfungen statt?
2 mal im Monat und nach Absprache.
Wo findet die theoretische Prüfung statt?
Seit dem 01.01.2009 findet die theoretische Prüfung ausschliesslich beim TÜV am PC statt. Für uns ist der TÜV in Frankfurt zuständig.
KOSTEN
Was kostet ein Führerschein?
Die Kosten setzen sich aus den Grundgebühren für Unterricht, Fahrstunden, Sonderfahrten, Prüfungsgebühren und dem Lehrmaterial zusammen und sind für jeden Führerschein bzw. Fahrschüler/-in unterschiedlich. Auf Anfrage nennen wir Dir gerne einen Kostenrahmen.



